Wege zur Fortbildung in der Arbeitssicherheit


Schulungen, Vorträge, Unterweisungen
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP), SVP-Refresher, spezifische Schulungen und Vorträge, Erstellen von Betriebsanweisungen und durchführen von Unterweisungen.
Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
- Ab dem 11 Mitarbeiter benötigt ein Unternehmen zumindest eine ausgebildete Sicherheitsvertrauensperson nach der SVP-VO (BGBl. Nr. 172/1996) Link zum BGBl.
- Ausmaß von 24 Stunden (3x 8 UE)
- Mindestanzahl von SVPs abhängig von der Arbeitnehmeranzahl:
- Ein Geschäftsführer, darf nicht als SVP im eigenen Unternehmen eingesetzt werden!
Ein Filialleiter hingegen darf in der Filiale eingesetzt werden! - Es besteht 100% Anwesenheitspflicht!
Empfehlung:
- SVPs sollten bereits unter 11 MA eingesetzt werden
- Sicherstellung der oben genannte Ausfallsicherheit der Anwesenheitspflicht
- Sensibilisierung zum Thema Arbeitssicherheit
- Laufende Refresh-Kurse bestehender SVPs
Vor Ablauf der Funktionsperiode im Ausmaß von ca. 4-6 UE
Spezifische Schulungen und Vorträge
- Erstellen und auch Durchführung spezifischer Schulungen wie:
- Allgemeines zum ASchG
- Überblick erforderlicher Gesetze, Verordnungen und Bescheide
- Detaillierte Schulung wichtiger Grundlagen zur AStV, AM-VO, ...
- Ladegutsicherungen
- wiederkehrende Prüfungen
- psychische Belastungen
- PSA und PSAgA
- uvm.
- Teilnehmerzertifikate
Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen
- Erstellen von BAWs und UW-Unterlagen nach Corporate Design des Unternehmens
- Durchführung von Unterweisungen lt. Vorgabe des ASchG
- Unterstützung bei der Einführung von Unterweisungstools
